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   BVerwG, 07.08.2007 - 3 B 43.07   

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https://dejure.org/2007,19111
BVerwG, 07.08.2007 - 3 B 43.07 (https://dejure.org/2007,19111)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.2007 - 3 B 43.07 (https://dejure.org/2007,19111)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 2007 - 3 B 43.07 (https://dejure.org/2007,19111)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2007 - 3 B 43.07
    Über die abschließende gesetzliche Regelung des Instanzenzuges hinaus ist, wie in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 16. Mai 2002 BVerwG 6 B 28.02 und 6 B 29.02 Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14 und vom 9. Februar 2005 BVerwG 1 VR 3.05 Buchholz a.a.O. Nr. 15), nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887, 1902 ff.) für eine Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts selbst in Fällen einer angeblich "greifbaren Gesetzwidrigkeit" der angegriffenen Entscheidung kein Raum mehr.
  • BVerwG, 09.02.2005 - 1 VR 3.05

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe; Möglichkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2007 - 3 B 43.07
    Über die abschließende gesetzliche Regelung des Instanzenzuges hinaus ist, wie in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 16. Mai 2002 BVerwG 6 B 28.02 und 6 B 29.02 Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14 und vom 9. Februar 2005 BVerwG 1 VR 3.05 Buchholz a.a.O. Nr. 15), nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887, 1902 ff.) für eine Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts selbst in Fällen einer angeblich "greifbaren Gesetzwidrigkeit" der angegriffenen Entscheidung kein Raum mehr.
  • BVerwG, 08.10.2007 - 3 B 16.07

    Einfuhrlizenz; Gemeinschaftsrecht; Konzern; Nichtzulassungsbeschwerde; Rücknahme;

    Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887, 1902) und dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220) kommen derartige außerordentliche Rechtsbehelfe jedoch nicht mehr in Betracht (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2005 BVerwG 8 B 9.05 Buchholz 428 § 37 Nr. 36 und vom 7. August 2007 BVerwG 3 B 43.07 m.w.N.).
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